- Vorbeugung von Beschwerden durch gezieltes Training zur Stärkung von Muskulatur, Beweglichkeit und Körperstabilität
- Individuell angepasste Übungen zur Erhaltung und Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit
- Professionelle Betreuung durch Sportwissenschaftler in modernen Trainingsräumen - als Einzel- oder Kleingruppentraining sowie in zertifizierten Präventionskursen
Bei einer Blankoverordnung stellt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die Diagnose und bestätigt, dass eine physiotherapeutische Behandlung erforderlich ist. Die konkrete Ausgestaltung der Therapie wird anschließend in die Hände Ihrer Physiotherapeut gelegt.
Wir entscheiden auf Grundlage der physiotherapeutischen Diagnostik:
- welche physiotherapeutischen Maßnahmen eingesetzt werden,
- wie häufig die Behandlung stattfindet,
- wie lange einzelne Therapiephasen dauern und
- wann der Behandlungsplan angepasst oder abgeschlossen wird.
Dabei beziehen wir Ihre Erfahrungen, Ihren Alltag und Ihre persönlichen Ziele von Beginn an in die Planung ein. So entsteht kein starrer Ablauf, sondern eine Therapie, die sich gemeinsam mit Ihnen weiterentwickelt.
Die Blankoverordnung kann bei zahlreichen festgelegten Erkrankungen und Verletzungen im Bereich des Schultergelenks ausgestellt werden. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Formen von:
- Schultersteife beziehungsweise Frozen Shoulder,
- Erkrankungen oder Verletzungen der Rotatorenmanschette,
- Sehnenbeschwerden im Schulterbereich,
- Arthrose und anderen Gelenkerkrankungen,
- Schulterluxationen,
- Labrumverletzungen sowie
- Frakturen im Bereich der Schulter.
Entscheidend ist der konkrete Diagnosecode auf Ihrer ärztlichen Verordnung. Nicht jede Form von Schulterschmerzen erfüllt automatisch die Voraussetzungen für eine Blankoverordnung.
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt prüft, ob Ihre Diagnose zu den vorgesehenen Indikationen gehört.
Individuell statt nach einem starren Schema
Schulterbeschwerden können sehr unterschiedlich sein. Deshalb betrachten wir nicht nur die Diagnose, sondern auch Ihre Beweglichkeit, Kraft, Belastbarkeit, Beschwerden und persönlichen Anforderungen.
Auf dieser Grundlage entwickeln wir einen Therapieplan, der zu Ihrer individuellen Situation passt.
Flexibel an Ihre Fortschritte angepasst
Was zu Beginn der Therapie sinnvoll ist, muss nicht über den gesamten Verlauf gleich bleiben. Wir überprüfen Ihre Entwicklung regelmäßig und passen die Behandlung daran an.
Je nach Fortschritt können wir beispielsweise:
- den Trainingsumfang steigern,
- andere Bewegungsschwerpunkte setzen,
- Maßnahmen miteinander kombinieren oder
- die Abstände zwischen den Terminen verändern.
Die passende Unterstützung in jeder Therapiephase
Zu Beginn kann es darum gehen, Beschwerden einzuordnen und wieder Vertrauen in Bewegungen aufzubauen. Später können Kraft, Belastbarkeit und die Rückkehr zu Alltag, Arbeit oder Sport stärker in den Mittelpunkt rücken.
Die Blankoverordnung ermöglicht es uns, diese unterschiedlichen Phasen innerhalb eines abgestimmten Therapieplans zu begleiten.
Bis zu 16 Wochen flexibel planbar
Eine Blankoverordnung ist ab dem Ausstellungsdatum bis zu 16 Wochen gültig. Dadurch kann die Behandlung über einen längeren Zeitraum strukturiert und an Ihre Entwicklung angepasst werden.
Die 16 Wochen sind jedoch keine festgelegte Behandlungsdauer. Sobald das gemeinsam angestrebte Therapieziel erreicht ist und keine weitere physiotherapeutische Behandlung erforderlich ist, wird die Therapie beendet.
Gemeinsam an nachhaltigen Fortschritten arbeiten
Unser Ziel ist nicht nur, Ihre aktuellen Beschwerden zu beeinflussen. Sie sollen verstehen, was Ihrer Schulter hilft, Belastungen besser einschätzen und selbst aktiv zu Ihrer Entwicklung beitragen können.
So gewinnen Sie Schritt für Schritt mehr Sicherheit im Umgang mit Ihrer Schulter – auch über die Therapie hinaus.
Ist die Blankoverordnung eine Selbstzahlerleistung?
Nein. Die Blankoverordnung ist Teil der Versorgung gesetzlich Versicherter. Wie bei einer regulären Heilmittelverordnung kann eine gesetzliche Zuzahlung anfallen, sofern Sie nicht davon befreit sind.
Da Umfang und Zusammensetzung der Behandlung individuell festgelegt werden, kann sich auch die Höhe der Zuzahlung nach den tatsächlich erbrachten Leistungen richten. Wir informieren Sie hierzu transparent.
Bekomme ich mit einer Blankoverordnung automatisch mehr Termine?
Nein. Die Blankoverordnung legt keine feste Zahl an Behandlungseinheiten fest. Wie viele Termine medizinisch sinnvoll sind, entscheiden Ihre Physiotherapeut anhand der Untersuchung, des Therapieverlaufs und Ihrer Ziele.
Es werden so viele Einheiten geplant, wie für eine zweckmäßige Behandlung erforderlich sind – nicht automatisch mehr.
Wie lange ist die Blankoverordnung gültig?
Die Verordnung ist ab dem Ausstellungsdatum maximal 16 Wochen gültig. Die Behandlung kann innerhalb dieses Zeitraums flexibel gestaltet werden.
Wird das Therapieziel bereits früher erreicht, endet die Behandlung entsprechend früher.
Benötige ich weiterhin eine ärztliche Verordnung?
Ja. Auch bei der Blankoverordnung stellt zunächst eine Ärztin oder ein Arzt die Diagnose und entscheidet, ob Physiotherapie erforderlich ist.
Der Unterschied zur regulären Verordnung besteht darin, dass anschließend Ihre Physiotherapeut die konkrete Behandlung und deren Verlauf festlegen.



